AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen SCEA Château Moyau


1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Apartments und Ferienhäusern (nachstehend immer nur Apartments genannt) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen von SCEA Château Moyau.

1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss

2.1. Dieser Vertrag kommt mit Rücksendung der Buchungsbestätigung per Mail zustande. In der Buchungsbestätigung liegt die Annahme des Angebots auf Vertragsschluss.

2.2 Tritt der Besteller im Namen und auf Rechnung eines Dritten auf, so haftet der Besteller zusammen mit diesem Dritten gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.3. Geht die Anzahlung im Sinne von unten Ziffer 4. nicht fristgerecht ein, so ist SCEA Château Moyau berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.


3. Rechtsgrundlage, Leistungsumfang

3.1 Die von SCEA Château Moyau zu erbringende Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Apartments auf dem Weingut. Auf Wunsch können die folgenden Services dazugebucht werden: 

o tägliche Reinigung des Apartments ( (EUR 35,00 pro Tag); die Endreinigung ist obligatorisch

o Bettwäsche und Handtücher (EUR 15,00 pro Person)

Bitte beachten Sie, dass auf dem Weingut keine Verpflegung (z.B. Frühstück) bereitgestellt wird.

3.2 SCEA Château Moyau haftet nicht für örtliche Umstände, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem gemieteten Apartment stehen. Insbesondere sind das Um- und Zustände am Strand, in der Örtlichkeit und in den Verkehrsumständen des Ferienortes oder durch die Natur bzw. Naturgewalten herbeigerufene Tatbestände. Dem Mieter ist bekannt, dass auf dem Weingut aktiver Weinbau betrieben wird. Trotz der Alleinlage des Weingutes kann es deshalb zu Beeinträchtigungen hinsichtlich Geräuschen und Gerüchen kommen.


4. An- und Abreise

4.1 Am Anreisetag steht die Unterkunft ab 16: 00 Uhr zur Verfügung.

4.2 Sollte bei der Ankunft das Büro im Weinladen (nachstehend: die Verwaltung) nicht mehr besetzt sein, so ist der Schlüssel in einem Schlüsselsafe im Taubenturm hinterlegt. Den Sicherungscode zur Öffnung des Safes erhalten Sie per E-mail an die bei Buchung angegebene Mailadresse und/oder per sms an die uns bekanntgegebene Mobilfunknummer. Neben dem Safe finden Sie eine Wegbeschreibung zu Ihrem Apartment. Weiter befindet sich beim Schlüsselsafe eine telefonische Kontaktnummer.

4.3 Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Das Apartment ist besenrein und mit abgewaschenem Geschirr zu verlassen.


5. Mietpreis, Anzahlung und Restzahlung

5.1 Es gelten die in der Buchungsbestätigung der SCEA Château Moyau enthaltenen Preise. Diese verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht sich der von SCEA Château Moyau für die vereinbarten Leistungen allgemein berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer oder erhöhen sich die Kosten für in Verbindung mit der Beherbergung stehende Leistungen Dritter, ist SCEA Château Moyau berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzuheben. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2 Eine 25%ige Anzahlung ist innerhalb von 10 französischen Bankarbeitstagen nach Erhalt der Bestätigungsmail zu leisten. Massgeblich ist die rechtzeitige Gutschrift auf dem Konto IBAN FR 76 1660 7000 4368 0219 2065 412 bei der Banque Populaire du Sud.

5.3 Falls zwischen dem Mietvertrag und dem Belegungsbeginn weniger als 6 Wochen liegen, ist der Gesamtbetrag innerhalb der Frist von 10 Tagen zu bezahlen.

5.4 Wird die Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt, ist SCEA Château Moyau berechtigt, vom Angebot zurückzutreten. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht. SCEA Château Moyau wird allerdings die Ausübung des Rücktrittsrechtes mitteilen.

5.5 In den Fällen der geleisteten Anzahlung gemäß 5.2 ist die Restzahlung bis 6 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto von SCEA Château Moyau IBAN FR 76 1660 7000 4368 0219 2065 412 bei der Banque Populaire du Sud vorzunehmen. Geht die Restzahlung nicht innerhalb der Frist ein, ist SCEA Château Moyau berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Ausübung des Rücktrittsrechtes wird erst erfolgen, wenn eine vorherige Mahnung wiederum ergebnislos geblieben ist.

5.6 Der Mieter hat keinen Anspruch auf Überlassung des Apartments oder der Ferienwohnung, sofern nicht der vollständige Mietzins bei Belegungsbeginn bezahlt ist.


6. Kaution

6.1 Bei Schlüsselübergabe ist eine Kaution in Höhe von €250 bei der Verwaltung von SCEA Château Moyau vor Ort zu hinterlegen. Ohne diese Hinterlegung besteht kein Anspruch auf Überlassung des Apartments bzw. der Ferienwohnung.

6.2 Die Kaution wird dem Mieter nach ordnungsgemässer Rückgabe des Apartments rückerstattet. Die Rückabnahme des Apartments findet nach Absprache mit der örtlichen Verwaltung von SCEA Château Moyau statt. Eine Rückabnahme mit Kautionserstattung ohne zeitlichen Zusammenhang mit der Abreise ist nicht möglich. Sollten Sie vorzeitig das Apartment ohne Rückübergabe verlassen, wird bei ordnungsgemäßem Zustand die Kaution innerhalb von 4 Wochen zurück überwiesen.

6.3 Sind bis zur Rückgabe des Apartments vom Mieter zu vertretende Schäden entstanden, kann die Kaution einbehalten oder gekürzt werden. In diesem Fall wird dem Mieter die Kaution nach Abzug der entstandenen Kosten überwiesen.

6.4 Sind die Kosten für Schäden, die vom Mieter zu vertreten sind, höher als die Kaution, so haftet der Mieter im vollen Umfang.


7. Rücktritt durch den Mieter, Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen

7.1 Der Mieter kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten. Die Kündigung muss mit einem eingeschriebenen Brief oder per mail an booking@moyau.com erklärt werden.

7.2 Im Falle eines Rücktritts des Mieters ist SCEA Château Moyau berechtigt, Entschädigung entsprechend der nachfolgenden Tabelle zu verlangen.

o 25% des Mietpreises bis 60 Tage vor Mietbeginn 

o 50% des Mietpreises vom 59. Tag bis zum 30. Tag 

o 90% des Mietpreises ab dem 29. Tag vor Mietbeginn 

Sollte SCEA Château Moyau für den stornierten Zeitraum oder einen Teil des Zeitraums einen Ersatzmieter finden, vermindert sich die Entschädigung entsprechend.

7.3 Bei Nichtanreise ohne ausdrückliche Vertragskündigung besteht weiterhin die Verpflichtung der vollen Bezahlung.

7.4 Spätere Anreise oder frühere Abreise, gleich aus welchem Grund, berechtigt nicht zur Geltendmachung von Rückerstattungen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch auf Zahlung nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


8. Rücktritt durch SCEA Château Moyau

8.1 SCEA Château Moyau ist berechtigt, den Vertrag nach Belegungsbeginn zu kündigen, wenn sich ein Mieter, ungeachtet einer Abmahnung durch SCEA Château Moyau oder deren bevollmächtigten Stellvertreter, weiterhin vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere, wenn das Apartment mit mehr Personen belegt wird als vertraglich vereinbart, der Mieter gegen die Hausordnung verstößt, den Hausfrieden erheblich stört, oder wenn das Apartment grob fahrlässig oder vorsätzlich erheblich beschädigt wird.

8.2 Bei Kündigungen aus diesem Anlass behält SCEA Château Moyau den Anspruch auf den Gesamtpreis.



9. Besondere Pflichten des Mieters

9.1 Das Apartment darf nur mit der in der Beschreibung des Apartments angegebenen Personenzahl belegt werden. Als Personen zählen auch Kleinkinder. Im Fall einer Überbelegung hat SCEA Château Moyau oder dessen bevollmächtigter Stellvertreter das Recht, nach billigem Ermessen entweder eine angemessene Vergütung oder eine Räumung des Apartments für die überzähligen Personen zu verlangen. Wird eine Räumung verlangt, haben die überzähligen Personen das Apartment unverzüglich zu verlassen.

9.2 Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Appartements bzw. Ferienhauses sowie die Nutzung zu anderen Zwecken als der Unterbringung von Personen zum Zwecke des Erholungsaufenthaltes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SCEA Château Moyau.

9.3 Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Ihm überlassenen Apartment pfleglich umzugehen und SCEA Château Moyau in einem Schadensfall unverzüglich zu informieren. Dies ist auch im Interesse des Mieters, da so die Kosten des Ersatzes frühzeitig festgestellt werden und somit die Kautionsrückgabe nicht verzögert wird.

9.4 Der Mieter ist für die Reinigung der Küchenutensilien und Kücheneinrichtungsgegenstände verantwortlich. Diese sind nicht Bestandteil der Endreinigung. Sollte eine zusätzliche Säuberung notwendig sein, sind diese Zusatzkosten durch den Mieter zu tragen.

9.5 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles Ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden zu minimieren und zur Störungsbeseitigung beizutragen.


10. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst sowie weitere Gäste und sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.


11. Haftung und Haftungsbeschränkung von SCEA Château Moyau

11.1 SCEA Château Moyau haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet SCEA Château Moyau auch bei einfacher Fahrlässigkeit soweit es wesentliche Vertragspflichten betrifft. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. Für alle sonstigen Schäden, für die SCEA Château Moyau einzustehen hat, ist die Haftung auf 30% des Gesamtpreises beschränkt. Die Haftung von SCEA Château Moyau bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

11.2 Mitgebrachte Gegenstände des Mieters befinden sich auf Gefahr des Mieters in den Appartements. Hiervon unberührt haftet SCEA Château Moyau nur mit einem Betrag, der dem zehnfachen des Mietpreises entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von € 600,00 und höchstens bis zu einem Betrag von € 800,00. Eine Haftung für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ist ausgeschlossen. Der Mieter wird SCEA Château Moyau rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinweisen.

11.3 Für Leistungsstörungen durch Dritte, die nicht unmittelbar die Apartments betreffen - sowie für Schäden, die durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Bedienung und Benutzung der Apartments bzw. der Einrichtungsgegenstände entstehen - sowie für evtl. hieraus entstehende Folgeschäden haftet SCEA Château Moyau nicht.


12. Verjährung, Abtretungsverbot und Sonstiges

12.1 Die Ansprüche des Mieters verjähren in 2 Jahren ab dem Tag, an dem die Mietzeit nach dem Vertrag enden sollte. Eine Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

12.2 Sondervereinbarungen zur Nutzung der Apartments, zu deren Bezahlung oder zu sonstigen, den üblichen Mietvertrag betreffenden Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

12.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrags wird von den unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmungen nicht berührt.

12.4 Alle Ansprüche zwischen den Parteien bestimmen sich nach französischem Recht.

12.5 Für Klagen aus diesem Rechtsverhältnis gilt als Gerichtsstand Narbonne